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2. Datenerhebung

Wir erheben personenbezogene Daten nur, wenn Sie uns diese im Rahmen einer Kontaktanfrage freiwillig mitteilen.

3. Zweck

Ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Keine Weitergabe an Dritte.

4. Ihre Rechte

Auskunft, Berichtigung, Löschung — Anfragen an: kontakt@afakompass360.de

5. Hosting

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Für Eigentümer vermieteter Gewerbeimmobilien · § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Ihre Gewerbe-
immobilie.
Mehr davon
behalten.

Sie vermieten eine Gewerbeimmobilie — ganz oder teilweise. Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine erheblich höhere steuerliche Abschreibung. Viele Eigentümer wissen das nicht. Wir klären auf.

Zertifizierter Sachverständiger AfAKompass360
Zertifizierter Sachverständiger
Sachverständiger zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 · AfAKompass360®
Ihr persönlicher Ansprechpartner
BFH-konform 2021 & 2024
BMF-Schreiben 01.12.2025
Geld-zurück-Garantie
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen kostenfrei ob Ihre Gewerbeimmobilie für ein Restnutzungsdauergutachten geeignet ist — innerhalb von 48 Stunden.
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Unverbindlich · Kostenfrei · Vertraulich
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AfAKompass360® erstellt fundierte Restnutzungsdauergutachten für Gewerbeimmobilien — methodisch sauber, BFH-konform, finanzamtsfest. Wir erklären Ihnen verständlich was möglich ist und was nicht.
✓ Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)
✓ BFH-konform 2021 & 2024
✓ BMF-Schreiben 01.12.2025
✓ Über 95 % Anerkennungsquote
95 %
Anerkennungsquote
beim Finanzamt
14
Werktage
Lieferzeit
§ 7
Abs. 4 Satz 2 EStG
BFH-bestätigt
100 %
Geld-zurück-
Garantie
Das Wichtigste zuerst — Aufklärung

Was viele Eigentümer
nicht wissen.

Das deutsche Steuerrecht enthält eine Regelung, die erhebliche finanzielle Vorteile bringen kann — wenn man sie kennt und richtig anwendet.

Wussten Sie schon?
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG — drei Fakten die zählen
2 %
Standard-Abschreibung
Das Finanzamt setzt automatisch 2 % pro Jahr an — über 50 Jahre. Das muss nicht so bleiben.
bis 6 %
Mit Gutachten möglich
Ein Sachverständigengutachten kann die tatsächliche kürzere Nutzungsdauer nachweisen — und die AfA erheblich steigern.
legal
Kein Trick — Ihr Recht
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist geltendes Recht. Der BFH hat dies 2021 und 2024 ausdrücklich bestätigt.
?
Was ist die AfA und warum ist sie für mich relevant?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung". Das Finanzamt erlaubt Ihnen, den Wertverlust Ihrer Immobilie jährlich als Ausgabe abzusetzen — das reduziert Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Der Standardsatz beträgt 2 % pro Jahr — also über 50 Jahre. Ist Ihr Gebäude aber tatsächlich älter oder in schlechterem Zustand, können Sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und damit einen höheren jährlichen Abschreibungsbetrag geltend machen.

Das ist kein Steuertrick. Das ist Ihr gesetzliches Recht nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
!
Gilt das auch für Gewerbeimmobilien?

Ja — ausdrücklich. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt für alle zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäude. Das umfasst Büros, Lagerhallen, Produktionsstätten, Arztpraxen, Einzelhandel und gemischt genutzte Immobilien.

Wichtig: Es muss eine Vermietung vorliegen. Auch wenn Sie an Ihre eigene GmbH vermieten oder nur einen Teil der Immobilie vermieten — der vermietete Anteil ist abschreibungsfähig.

Auch Teilvermietung reicht — der Gutachtenanteil bezieht sich auf den vermieteten Gebäudeteil.
Erkennen Sie Ihre Situation?

Drei typische Fälle —
einer davon sind Sie.

01
Unternehmer vermietet an eigene GmbH
Sie besitzen das Gebäude privat oder über eine Holding und vermieten es an Ihre eigene GmbH. Die GmbH zahlt Miete — Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die AfA mindert diese Einkünfte direkt.
Sehr häufig · Hohes Potenzial
02
Teilvermietung — ein Teil selbst genutzt
Sie nutzen einen Teil Ihrer Immobilie selbst und vermieten den Rest. Nur der vermietete Anteil ist abschreibungsfähig — aber ein Gutachten kann auch hier erhebliche Steuervorteile erschließen, anteilig nach Fläche.
Häufig · Potenzial je nach Mietanteil
03
Vollvermietung an Dritte
Sie vermieten Ihre Gewerbeimmobilie vollständig an externe Mieter — Unternehmen, Praxen, Händler. Die gesamte Immobilie ist abschreibungsfähig. Bei älteren Gebäuden ist das Potenzial besonders hoch.
Klassischer Fall · Höchstes Potenzial
Nicht sicher ob Ihr Fall passt?
Die kostenlose Vorprüfung klärt das in 48 Stunden. Baujahr und ungefährer Gebäudewert reichen für eine erste Einschätzung. Kein Aufwand, kein Risiko.
Zertifizierter Sachverständiger DIN EN ISO/IEC 17024
BFH-konform 2021 & 2024
BMF-Schreiben 01.12.2025
ImmoWertV-gestützte Herleitung
Rechtliche Grundlage

Was Gesetz und Gerichte
sagen.

Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren stark zu Gunsten der Steuerpflichtigen entwickelt — insbesondere durch das BMF-Schreiben vom 01.12.2025.

Datum Ereignis Was es für Sie bedeutet
28.07.2021 BFH-Urteil IX R 25/19 Freie Methodenwahl — kein bestimmtes Gutachtenformat zwingend. Der Steuerpflichtige kann jede geeignete Methode nutzen.
22.02.2023 BMF-Schreiben Finanzverwaltung verschärfte die Anforderungen — viele Gutachten wurden abgelehnt. Schwierige Phase für Steuerpflichtige.
23.01.2024 BFH-Urteil IX R 14/23 BFH stärkt erneut die Position der Steuerpflichtigen. ImmoWertV-Gutachten ausreichend — BMF-Anforderungen überzogen.
01.12.2025 BMF-Schreiben (Aufhebung) Das restriktive BMF-Schreiben von 2023 wurde vollständig aufgehoben. Die BFH-Linie gilt wieder — beste Ausgangslage für Steuerpflichtige. ✓
Hinweis: Diese Darstellung ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich für Ihre individuelle Situation an Ihren Steuerberater.
So funktioniert es

Von der Ersteinschätzung
zum fertigen Gutachten.

1
Kostenlose Vorprüfung
Baujahr und Gebäudewert genügen für den Anfang. Wir prüfen kostenfrei das AfA-Potenzial Ihrer Gewerbeimmobilie innerhalb von 48 Stunden. Kein Risiko, keine Verpflichtung.
2
Unterlagenprüfung
Bei positivem Ergebnis prüfen wir strukturiert alle relevanten Unterlagen — Baupläne, Fotos, Mietvertrag, Kaufvertrag, Sanierungsnachweise. Wir begleiten Sie dabei.
3
Gutachtenerstellung
Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)er Sachverständiger. ImmoWertV-Systematik. BFH-konform. Vollständig dokumentiert und nachvollziehbar. Lieferzeit: 14 Werktage.
4
Übergabe & Unterstützung
Sie erhalten das fertige Gutachten inkl. Erläuterungsschreiben für das Finanzamt — und geben es an Ihren Steuerberater weiter. Bei Rückfragen des Finanzamts stehen wir kostenfrei zur Verfügung.
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Risikofreiheit

100 % Geld-zurück-
Garantie.

Kein Risiko — für Sie.

Die Vorprüfung ist kostenlos. Ein Gutachten wird nur empfohlen wenn das Potenzial vorhanden ist. Ab Beauftragung gilt die vollständige Geld-zurück-Garantie — bei Nichtanerkennung durch das Finanzamt erstatten wir das gesamte Honorar.

Kostenlose Erstbewertung — kein Risiko für den Start
Vollständige Honorarerstattung bei Nichtanerkennung
Rechtsschutz ab Auftragserteilung
Transparente Kommunikation — wir beraten ehrlich
Häufige Fragen

Ihre Fragen —
ehrlich beantwortet.

Ich vermiete an meine eigene GmbH — gilt das?
Ja, ausdrücklich. Auch die Vermietung an die eigene GmbH oder eine Betriebsgesellschaft begründet Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — sofern ein fremdüblicher Mietvertrag vorliegt. Die AfA-Optimierung ist in diesem Fall besonders häufig und besonders lohnend.
Ich nutze einen Teil selbst — kann ich trotzdem profitieren?
Ja. Bei gemischter Nutzung (teilweise vermietet, teilweise selbst genutzt) bezieht sich die AfA auf den vermieteten Anteil — anteilig nach Fläche. Ein Gutachten kann auch hier erhebliche Steuervorteile erschließen. Die kostenlose Vorprüfung zeigt ob es sich lohnt.
Was ist der Unterschied zur normalen Abschreibung?
Die Standard-AfA beträgt 2 % jährlich — das Finanzamt geht von 50 Jahren Nutzungsdauer aus. Wenn Ihr Gebäude tatsächlich kürzer nutzbar ist (z.B. 20–25 Jahre aufgrund von Alter und Zustand), können Sie das durch ein Gutachten nachweisen und damit eine höhere jährliche Abschreibung geltend machen.
Brauche ich dafür meinen Steuerberater?
Das Gutachten selbst erstellen wir. Die steuerliche Einbindung — also das Geltendmachen der höheren AfA in Ihrer Steuererklärung — übernimmt Ihr Steuerberater. Wir liefern das fertige Gutachten inkl. Erläuterungsschreiben, das Ihr Steuerberater direkt verwenden kann.
Gilt das für alle Gewerbeimmobilien?
Für alle vermieteten Gebäude: Büros, Lagerhallen, Produktionsstätten, Arztpraxen, Einzelhandel, gemischt genutzte Immobilien. Voraussetzungen: Baujahr vor 2000, Gebäudewert über 200.000 €, keine vollständige Kernsanierung in den letzten 20 Jahren.
Kann ich das auch rückwirkend nutzen?
Ja, innerhalb der steuerlichen Verjährungsfrist (in der Regel 4 Jahre) kann eine Berichtigung der Steuererklärung vorgenommen werden. Ihr Steuerberater kann die Details prüfen. Ein frühzeitiges Gutachten maximiert jedoch den Gesamtvorteil.
Was kostet das Gutachten — und lohnt es sich?
Die Gutachtenkosten werden in der Regel bereits im ersten Jahr durch die erzielte Steuerersparnis gedeckt. Bei einem typischen Objekt (Gebäudewert 500.000 €, Baujahr 1980) kann die jährliche Steuerersparnis 5.000 € und mehr betragen — über viele Jahre hinweg.
Was passiert wenn das Finanzamt ablehnt?
Dann erstatten wir das volle Honorar — ohne Wenn und Aber. Unsere Geld-zurück-Garantie gilt ab Auftragserteilung. Bei Rückfragen des Finanzamts stehen wir kostenfrei zur Verfügung. Anerkennungsquote: über 95 %.
Transparente Preise

Klare Leistung.
Klare Konditionen.

1 Gutachten = 1 Hausnummer. Der Preis richtet sich nach der Gesamtnutzfläche des Gebäudes — Besichtigung, Geld-zurück-Garantie und Finanzamt-Erläuterungsschreiben immer inklusive.

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Gewerbeimmobilien — Gutachtenpreise
Gesamtnutzfläche Netto inkl. MwSt.
bis 299 m²1.190 €1.416,10 €
300 – 500 m²1.590 €1.892,10 €
501 – 1.000 m²1.990 €2.368,10 €
über 1.000 m²2.390 €2.844,10 €
Immer inklusive — keine versteckten Kosten
Besichtigung (Video oder Vor-Ort)  ·  Geld-zurück-Garantie  ·  Erläuterungsschreiben für das Finanzamt  ·  14 Werktage Lieferzeit  ·  Kostenlose Vorprüfung in 48 Stunden
Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. · Bei gemischt genutzten Gebäuden gilt die Gesamtnutzfläche des Gebäudes.
Kostenlose Ersteinschätzung

3 Angaben —
1 Klick zu mir.

Kein Formular. Kein Name. Keine Pflichtfelder. Ihre Angaben landen direkt in WhatsApp oder E-Mail — ich melde mich persönlich.

Baujahr des Gebäudes 1975
1900195020002015
Gebäudewert (ca.) 300.000 €
100 T€500 T€1 Mio€2 Mio€
Modernisierungen in den letzten 15 Jahren

Mehrfachauswahl möglich

👤
Damit wir Sie persönlich ansprechen können — freiwillig, kein Pflichtfeld.
Angaben direkt senden — 1 Klick, fertig:
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steuerlich wert?

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Die Kernformel
AfA % = 100 ÷ Restnutzungsdauer
Restnutzungsdauer
AfA-Satz
50 Jahre (Standard Finanzamt)
2,00 %
35 Jahre
2,86 %
28 Jahre
3,57 %
22 Jahre
4,55 %
18 Jahre
5,56 %
15 Jahre
6,67 %
Je kürzer die gutachterlich ermittelte Restnutzungsdauer — desto höher Ihr AfA-Satz. Das Finanzamt prüft nicht. Sie müssen es nachweisen — mit einem qualifizierten Gutachten.
1
Objekt­art
2
Nutzung
3
Baujahr
4
Moder­ni­sierung
Frage 1 von 4
Welche Immobilie soll geprüft werden?
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