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Sie vermieten eine Gewerbeimmobilie — ganz oder teilweise. Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine erheblich höhere steuerliche Abschreibung. Viele Eigentümer wissen das nicht. Wir klären auf.
Das deutsche Steuerrecht enthält eine Regelung, die erhebliche finanzielle Vorteile bringen kann — wenn man sie kennt und richtig anwendet.
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung". Das Finanzamt erlaubt Ihnen, den Wertverlust Ihrer Immobilie jährlich als Ausgabe abzusetzen — das reduziert Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Der Standardsatz beträgt 2 % pro Jahr — also über 50 Jahre. Ist Ihr Gebäude aber tatsächlich älter oder in schlechterem Zustand, können Sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und damit einen höheren jährlichen Abschreibungsbetrag geltend machen.
Ja — ausdrücklich. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt für alle zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäude. Das umfasst Büros, Lagerhallen, Produktionsstätten, Arztpraxen, Einzelhandel und gemischt genutzte Immobilien.
Wichtig: Es muss eine Vermietung vorliegen. Auch wenn Sie an Ihre eigene GmbH vermieten oder nur einen Teil der Immobilie vermieten — der vermietete Anteil ist abschreibungsfähig.
Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren stark zu Gunsten der Steuerpflichtigen entwickelt — insbesondere durch das BMF-Schreiben vom 01.12.2025.
| Datum | Ereignis | Was es für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| 28.07.2021 | BFH-Urteil IX R 25/19 | Freie Methodenwahl — kein bestimmtes Gutachtenformat zwingend. Der Steuerpflichtige kann jede geeignete Methode nutzen. |
| 22.02.2023 | BMF-Schreiben | Finanzverwaltung verschärfte die Anforderungen — viele Gutachten wurden abgelehnt. Schwierige Phase für Steuerpflichtige. |
| 23.01.2024 | BFH-Urteil IX R 14/23 | BFH stärkt erneut die Position der Steuerpflichtigen. ImmoWertV-Gutachten ausreichend — BMF-Anforderungen überzogen. |
| 01.12.2025 | BMF-Schreiben (Aufhebung) | Das restriktive BMF-Schreiben von 2023 wurde vollständig aufgehoben. Die BFH-Linie gilt wieder — beste Ausgangslage für Steuerpflichtige. ✓ |
Die Vorprüfung ist kostenlos. Ein Gutachten wird nur empfohlen wenn das Potenzial vorhanden ist. Ab Beauftragung gilt die vollständige Geld-zurück-Garantie — bei Nichtanerkennung durch das Finanzamt erstatten wir das gesamte Honorar.
1 Gutachten = 1 Hausnummer. Der Preis richtet sich nach der Gesamtnutzfläche des Gebäudes — Besichtigung, Geld-zurück-Garantie und Finanzamt-Erläuterungsschreiben immer inklusive.
Kein Formular. Kein Name. Keine Pflichtfelder. Ihre Angaben landen direkt in WhatsApp oder E-Mail — ich melde mich persönlich.
Mehrfachauswahl möglich
4 Fragen · 2 Minuten · Sofortergebnis · Kein Formular — am Ende ein Klick per WhatsApp oder E-Mail.
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