Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
XLNC Markenhaus GmbH & Co. KG
Augsburger Str. 7
89340 Leipheim
AfAkompass360® ist eine im geschäftlichen Verkehr genutzte Marke der XLNC Markenhaus GmbH & Co. KG.
Kontakt
Telefon: 01556 21 14 198
E-Mail: kontakt@afakompass360.de
Vertreten durch
Geschäftsführung der XLNC Markenhaus GmbH & Co. KG
Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Memmingen
Registernummer: HRA 12802
Komplementärin
XLNC Markenhaus Verwaltung GmbH, Amtsgericht Memmingen, HRB 16600
Geschäftsführung
Wolfgang Renno
Alexandra Renno
Umsatzsteuer-ID
DE 304 714 604
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Wolfgang Renno · XLNC Markenhaus GmbH & Co. KG · Augsburger Str. 7, 89340 Leipheim
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Gewähr. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Hinweis zu Gutachten
Die auf dieser Website dargestellten Rechenbeispiele und Steuerersparnisse sind Richtwerte ohne Verpflichtung. Die individuelle steuerliche Beratung verbleibt beim zuständigen Steuerberater. AfAKompass360® erbringt ausschließlich Sachverständigenleistungen nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB werden in Kürze hier veröffentlicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kontakt@afakompass360.de.
Unsere Fairness-Garantie
Gültig für Restnutzungsdauergutachten gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Für Restnutzungsdauergutachten bieten wir unseren Auftraggebern eine freiwillige Garantie unter den nachstehenden Voraussetzungen an. Ziel dieser Garantie ist es, Ihnen zusätzliche Sicherheit zu geben.
Garantiegeber:
XLNC Markenhaus GmbH & Co. KG · Augsburger Straße 7 · 89340 Leipheim
AfAKompass360® ist eine Marke der XLNC Markenhaus GmbH & Co. KG.
1. Umfang der Garantie
Gutachten werden nach den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften, der aktuellen Rechtsprechung sowie den anerkannten Grundsätzen der Immobilienbewertung erstellt.
Bei einem Restnutzungsdauergutachten handelt es sich um eine sachverständige Beurteilung des Einzelfalls. Die Entscheidung über die steuerliche Anerkennung trifft ausschließlich die zuständige Finanzverwaltung. Eine Garantie für die Anerkennung durch das Finanzamt kann daher nicht übernommen werden.
Die nachfolgenden Garantiebedingungen gelten ausschließlich für den Fall, dass eine Ablehnung unmittelbar auf einen nachweisbaren fachlichen Fehler des Gutachtens zurückzuführen ist.
2. Voraussetzungen für eine Erstattung
Eine Erstattung des Gutachtenhonorars kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das zuständige Finanzamt lehnt das Gutachten schriftlich ab.
- Aus der Ablehnung ergibt sich eindeutig, dass ausschließlich fachliche oder inhaltliche Mängel des Gutachtens ursächlich sind.
- Sämtliche vom Finanzamt angeforderten Unterlagen wurden vollständig eingereicht.
- Der Auftraggeber übermittelt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Ablehnungsbescheides eine vollständige Kopie der Entscheidung einschließlich aller Anlagen.
3. Vorrang der Nachbesserung
Vor einer Rückerstattung erhält die XLNC Markenhaus GmbH & Co. KG die Möglichkeit, das Gutachten fachlich zu überprüfen, eine ergänzende Stellungnahme gegenüber dem Finanzamt abzugeben, fehlende Erläuterungen nachzureichen oder das Gutachten im erforderlichen Umfang zu überarbeiten.
Eine Rückzahlung erfolgt erst dann, wenn sämtliche Möglichkeiten der Nachbesserung ausgeschöpft wurden und das Gutachten auch nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens ausschließlich wegen eines nachweisbaren fachlichen Fehlers endgültig nicht anerkannt wird.
4. Rückzahlung des Honorars
Bleibt die steuerliche Anerkennung trotz Nachbesserung und nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens aus und beruht die Ablehnung ausschließlich auf einem fachlichen Fehler des Gutachtens, wird das gezahlte Gutachtenhonorar erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber auf Wunsch eine Vollmacht erteilt, damit die fachliche Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung übernommen werden kann.
5. Ausschluss der Garantie
Eine Erstattung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn:
- unrichtige, unvollständige oder verschwiegene Angaben des Auftraggebers Grundlage des Gutachtens waren,
- erforderliche Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden,
- das Finanzamt zusätzliche Tatsachen berücksichtigt, die bei der Gutachtenerstellung nicht bekannt waren,
- sich nach Erstellung des Gutachtens die Gesetzeslage, Verwaltungsauffassung oder höchstrichterliche Rechtsprechung ändert,
- die Ablehnung auf einer steuerlichen Würdigung oder Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung beruht,
- der Auftraggeber auf eine empfohlene Nachbesserung oder Ergänzung verzichtet,
- oder die Ablehnung andere Ursachen hat als einen fachlichen Fehler des Gutachtens.
6. Geltungsdauer
Die Garantie gilt ausschließlich für den Bewertungsstichtag, auf den sich das jeweilige Gutachten bezieht. Sie endet automatisch, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Grundlagen nach Gutachtenerstellung wesentlich ändern.
7. Bearbeitung eines Garantiefalls
Im Garantiefall senden Sie bitte innerhalb der genannten Frist folgende Unterlagen per E-Mail an dialog@xlnc-markenhaus.de:
- Ablehnungsbescheid des Finanzamts
- Sämtliche Anlagen
- Schriftverkehr mit dem Finanzamt
- Gegebenenfalls Einspruchsentscheidung
- Weitere angeforderte Unterlagen
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Prüfung in der Regel innerhalb von bis zu 50 Kalendertagen.
8. Haftung
Diese Garantie begründet keinen Anspruch auf Ersatz steuerlicher Nachteile, entgangener Steuervorteile oder sonstiger Vermögensschäden.
Weitergehende Ansprüche bestehen ausschließlich nach den gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung wird in Kürze hier veröffentlicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kontakt@afakompass360.de.